Diese Prioritätensetzung ist sogar in einem speziellen Bundesgesetz, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) explizit festgelegt. Demnach dürfen Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV's) nur beschränkt Gewinne machen und müssen diese Gewinne - anders als gewerbliche Bauträger - auch wieder in Wohnbaumaßnahmen im Inland investieren.
Gemeinnützige Bauvereinigungen sind weder eine Profit-Organisation, noch eine Non-Profit-Organisation, sondern werden mit dem Begriff Common-Profit-Organisation (CPO) am treffendsten bezeichnet.
Kontrolle durch Organe, durch den Revisionsverband, durch Landesregierung und durch Rechnungshöfe sichert die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung aller Gelder.
Wir sind Mitglied des Österreichischen Verbandes Gemeinnütziger Bauvereinigungen.
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