Wenn Sie Ihre GWG-Wohnung innerhalb Ihrer Familie weitergeben möchtenKinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern können die Wohnungen übernehmen, auch wenn bisher kein gemeinsamer Haushalt bestand. Voraussetzung sind die österreichische Staatsbürgerschaft, die Vollendung des 18. Lebensjahres, der bisherige Wohnsitz in Linz und ein dringender Wohnungsbedarf.
Der bisherige Hauptmieter muss auf das Mietrecht verzichten, der Interessent für die Übernahme der Wohnung muss eine Willenserklärung abgeben, dass er die Wohnung übernehmen möchte.
Mit Mietzinsänderung ist bei Übertragung der Wohnung zu rechnen. |