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Was tun, wenn doch eingebrochen wird?

ÜBERLEGT HANDELN
- Versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren und den ersten Schock zu verdauen
- Die Wohnung nur betreten, wenn sicher ist, dass der Täter sich nicht mehr darin befindet
- Wenn der Täter noch in der Wohnung ist, sofort über Notruf 133 die Polizei rufen und in Sicherheit bringen
- Das Aussehen des Täters gut einprägen um eine genaue Beschreibung geben zu können
- Bei einer Konfrontation mit dem Täter unbedingt
dessen Anweisungen befolgen.
- Keinen Widerstand leisten und auf gar keinen Fall den Fluchtweg versperren
- Erst die Wohnung aufräumen, wenn die Polizei die Tatortarbeit abgeschlossen hat, da sonst Spuren verwischt werden könnten
- Vornehmen einer Bestandsaufnahme. Liste und Fotos der Wertgegenstände sind jetzt eine große Hilfe

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