Fernwärme- oder GasetagenheizungDer Einbau oder die Entfernung einer Heizanlage bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Die meisten Objekte der GWG sind bereits an das Fernwärmeversorgungsnetz der LINZ GAS/WÄRME GmbH für Erdgas- und Fernwärmeversorgung angeschlossen.
Die Linz Gas/Wärme GmbH bietet Ihnen als Vertragspartner der GWG den Fernwärmeanschluss und/oder die Errichtung der Heizanlage als Gesamtlösung an. Im Rahmen der Erstellung des Kostenvoranschlages erhalten Sie auch die Information, ob eine Vorfinanzierung der Errichtungskosten durch GWG möglich ist. In diesen Fällen kann eine Ratenvereinbarung mit einer Laufzeit von 15 Jahren (Förderungslaufzeit) vereinbart werden. Die Beantragung der Förderung bei der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich übernimmt ebenfalls die Linz Gas/Wärme GmbH.
Der Heizungseinbau dient der Verbesserung Ihrer Wohnung, wenn vorher noch keine gleichwertige, stationär betriebene Heizungsanlage vorhanden war. Sollten Sie also vor Ablauf von 15 Jahren nach Heizungseinbau Ihre Wohnung aufgeben, steht Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Ablöseanspruch zu.
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