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Wohnbeihilfe


Jeder Mieter einer GWG-Wohnung kann beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Wohnungs- und Siedlungswesen um Wohnbeihilfe ansuchen. Die Zuerkennung ist vom Haushaltseinkommen, von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der angemessenen Wohnnutzfläche abhängig.

Antragsformular

Eine Wohnungsaufwandsbestätigung der GWG einzuholen ist für das Ansuchen nicht erforderlich, da diese durch das Amt der OOe. Landesregierung direkt bei der GWG angefordert und elektronisch übermittelt wird.


Weitere Informationen erhalten Sie beim
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Abteilung Wohnungs- und Siedlungswesen
Tel.: 0732 / 77 20-141 43 oder -141 44

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