Wohnungstausch leicht gemacht1. Sie haben einen Tauschpartner gefunden:
Es ist nicht Voraussetzung, dass beide Tauschpartner Mieter der GWG sind. Die Zustimmung der Hauseigentümer ist jedoch einzuholen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis bereits seit 5 Jahren besteht. Weiter ist zu beachten, dass sich die Miete im Fall eines Tausches unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen kann.
Stimmt die GWG grundsätzlich zu, ist es für beide Teile hilfreich, wenn eine schriftliche Tauschvereinbarung abgeschlossen wird. In dieser sollten gegenseitige Aufwandersatzansprüche für getätigte Investitionen, der Ankauf diverser Möbel aber auch die gegenseitige Verrechnung allenfalls geleisteter Finanzierungsbeiträge vereinbart werden.
2. Sie suchen einen Tauschpartner:
Der Magistrat Linz führt einen Tauschanzeiger. Sie können sich dort kostenlos eintragen lassen. |