Rund ums Wohnen

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Service an, damit Sie sich in unseren Wohnanlagen wohlfühlen können.

Wenn Sie bereits in einer GWG-Wohnung wohnen können Sie hier Ihre zuständige Hausverwaltung suchen und kontaktieren oder Sie nutzen unsere Sprechstunden im Stadtteilzentrum Auwiesen.

Unter den Menüpunkten weiter unten finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Themen, bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Zuständige Hausverwaltung suchen

FAQs – Häufige Fragen

Richtige Abfalltrennung schützt die Umwelt, denn sortenrein getrennte Abfälle bzw. Altstoffe können verwertet und so im Kreislauf geführt werden. Abfalltrennung ist entsprechend des geltenden Abfallwirtschaftsgesetzes verpflichtend.

Fehlwürfe verhindern ein effizientes Recycling und kosten Geld! Bedenken Sie bitte, dass Mehrkosten, die aus einer unsachgemäßen Abfalltrennung entstehen, über die Betriebskostenabrechnung wieder Sie bezahlen!

Auf der Website der LINZ AG ABFALL finden Sie alle Informationen rund um die richtige Trennung von Abfällen in Linz und was danach mit ihnen passiert:

Übersicht über alle Abfallfraktionen bzw. Abfall-ABC – hier können Sie den Entsorgungsweg einzelner Abfallbegriffe bzw. Abfallarten nachschlagen

Trennanleitungen in verschiedenen Sprachen bzw. Trennposter

Infofolder/-blätter

Was passiert mit den gesammelten Abfällen?

Wenn Sie eine kostenlose Sperrmüllabholung benötigen oder weitere abfallbezogene Fragen haben, melden Sie sich bitte beim Abfalltelefon der LINZ AG unter 0732/2130.

Grünflächen

Grünflächen werden unter architektonischen und gestalterischen Aspekten so angelegt, dass den BewohnerInnen der GWG-Wohnanlagen Raum für Erholung zur Verfügung steht. Diese Flächen sind auch so gestaltet, dass Kinder Platz und Raum finden, um sich entfalten zu können. Bedenken Sie aber bitte, dass es nur in einem verantwortungsvollen Umgang miteinander und Respekt gegenüber dem Nächsten gelingt, diese Flächen zu nutzen.

Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass diese Gemeinschaftsanlagen als allgemeine Teile der Liegenschaft nicht eigenmächtig verändert werden können. Diverse Ansuchen sind mit dem/r zuständigen HausverwalterIn abzuklären.

 

Gang- und Stiegenhausflächen

Die Gang- und Stiegenhausflächen in den Wohngebäuden dienen der Erschließung der Wohnungen. Im Brandfall stellen diese Flächen wichtige Fluchtwege iSd. § 16 Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (Oö. FGPG) dar. Um ein gefahrloses Verlassen des Gebäudes im Notfall gewährleisten zu können, sind diese Fläche auf jeden Fall freizuhalten. Abgestellte Gegenstände verursachen nicht nur Stolpergefahren sondern können auch Löscharbeiten und damit Lebensrettungen durch die Einsatzkräfte erheblich beeinträchtigen oder gar unmöglich machen!
 

Wir ersuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse um eine Freihaltung dieser Flächen!

Die GWG verfügt über Wohnungen die speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Bewohner*Innen im Alter ausgerichtet sind. Die Nachfrage nach Seniorenwohnungen ist hoch, daher informieren Sie sich zeitgerecht über diese Wohnungen und merken Sie sich für einen Wohnungswechsel vor:

Nähere Infos zu den Services, Wohnanlagen, Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier:

Betreubares und altersgerechtes Wohnen 2023

Anbei eine Zusammenstellung der wichtigsten FAQs zum Thema „Namensschilder bei Klingelanlagen und Datenschutz“.

Die FAQs wurden von GBV, in Kooperation mit dem ÖVI und dem Datenschutzexperten RA Dr. Schweiger erstellt.

Diese Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wartung
Die mechanischen Teile von Kunststoff-, Holz- und Alufenstern müssen für eine optimale Funktion einmal jährlich mit im Fachhandel erhältlichen Mitteln geschmiert werden. Dazu sind Schließteile und Verriegelungzapfen, Führungsschlitze und Verriegelungsteile sowie Führungsstangen, Ecklagergelenke und weitere mechanische Teile mit den vom Hersteller empfohlenen Schmierstoffen zu warten.

Reinigung der Fenster
Die Profiloberflächen sind mindestens zwei Mal pro Jahr mit nicht aggressiven Haushaltsreinigern zu säubern.

Nachregulierung
Für die Einstellung bzw. Nachregulierung der Schließteile der Fenster können wir gerne eine Fachfirma beauftragen.

nähere Infos

Auf den Allgemeinflächen sind aufgrund feuerpolizeilichen Vorschriften (Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz – Oö. FGPG) keine Gegenstände abzulagern. Fluchtwege sowie Rettungs- und Angriffswege der Einsatzorganisationen innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Stiegenhäusern, Zugängen, Zufahrten und Durchfahrten sowie Freiflächen, die für das Aufstellen von Einsatzfahrzeugen dienen oder bestimmt sind, sind ständig frei zu halten.

Feuerpolizei | Stadt Linz

 

Rauchmelder

Rauchmelder bewähren sich in den meisten Fällen als bestmöglicher Schutz im Brandfall.  Sieben von zehn Brandopfern verunglücken in den Nachtstunden und 95 Prozent sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung.

Wird ein Brand tagsüber schnell entdeckt, hat das Feuer in den Nachtstunden meistens ausreichend Zeit, sich auszubreiten. Darüber hinaus ist im Schlaf auch der Geruchssinn eingeschränkt,. Sodass giftige Gase nicht oder vielfach zu spät bemerkt werden. Rauchmelder können Leben retten. Verwenden Sie daher auch in Ihrer Wohnung Rauchmelder!

https://zivilschutz-ooe.at/alle/rauchmelder/

 

Verhalten im Brandfall

Informieren Sie im Notfall sofort die Feuerwehr über den Notruf 122!

Geben Sie dabei an:

Wo wird die Feuerwehr benötigt?

Was ist passiert?

Wer ruft an?

Nach der Alarmierung der Feuerwehr:

Gefährdete Personen aus dem Gefahrenbereich bringen.

Gefährdete Nachbarn verständigen.

Bei erfolglosen Eigenlöschversuchen Fenster und Türen schließen und den Gefahrenbereich sofort verlassen.

Keinen Aufzug, sondern Stiegenhaus zur Flucht benützen.

Achtung, Brandrauch ist giftig! Wenn ihr Fluchtweg durch Rauch abgeschnitten ist, machen sie sich durch Hilferufe am Fenster bemerkbar!

Die Feuerwehr erwarten und auf besondere Umstände hinweisen (gefährdete oder vermisste Personen und Tiere, brennbare, explosive oder giftige Stoffe, …).

Zivilschutz Broschüren | Stadt Linz

 

Detaillierte Hinweise zum Brandschutz können Sie der Broschüre entnehmen, die Sie hier finden können.

BS-Ratgeber2004 RZ.qxd (linz.at)

 

Feuerpolizeiliche Überprüfung

Aufgaben und die rechtlichen Grundlagen

Feuerbeschau | Stadt Linz

Wenn Sie Ihren Mietvertrag auflösen möchten, ist eine schriftliche Kündigung unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist erforderlich. Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag festgelegt. Die Kündigung ist eigenhändig von allen im Mietvertrag angeführten Personen zu unterschreiben und per Post, persönlich oder auch eingescannt per E-Mail kundencenter@gwg-linz.at an die GWG Linz zu übermitteln.

Ein Formular zur Kündigung Ihrer Immobilie ist online abrufbar:

Kündigungsformular

Sporen von Schimmelpilzen umgeben uns in unserem täglichen Leben. Für die Verbreitung benötigen Schimmelpilze aber auch besondere und ein Wachstum begünstigende Voraussetzungen. Im Winter bestehen durch die Temperatur- und Feuchtigkeitsunterschiede manchmal ideale Voraussertzungen, die ein Schimmelwachstum begünstigen. Wir möchten Ihnen mit ein paar kleinen Hinweisen und Tips für richtiges Lüften und Heizen helfen, wie Sie dem Schimmel keine Chance geben.

  • Eine erhöhte Luftfeuchtigkeit entsteht beispielsweise beim Kochen, Duschen oder Waschen der Wäsche. Feuchte Luft kondensiert immer dort, wo es am kühlsten ist. Das bedeutet, dass der in der Luft enthaltene Wasserdampf dort wieder zu Wasser wird, wo sich kühle Oberflächen befinden. Diese finden Sie in Ihrer Wohnung oft an Fensterscheiben oder in unbeheizten Räumen. Beschlagene Fenster, Spiegel sind immer ein Zeichen für eine zu hohe Luftfeuchtigkeit. Gemeinsam mit den in der Raumluft ebenfalls vorhandenen Schimmelsporen kann sich so Schimmel bilden. Besonders günstige Untergründe sind in Verbindung mit einer kühlen Wandoberfläche Tapeten und einige Farbaufträge. Der Feuchtigkeitsniederschlag aus der Luft bildet dann den idealen Nährboden für das Schimmelwachstum.

Wie können Sie Schimmelbildung vermeiden?

Richtiges Heizen:
Kippen Sie für das Lüften in den Wintermonaten nicht die Fenster, sondern öffnen Sie für das Stoßlüften die Fensterflügel zur Gänze. Damit sorgen Sie für einen raschen und effektiven Luftaustausch, während die Wände nicht auskühlen können. Das Kippen begünstigt durch das Auskühlen der Fensterlaibung zusätzlich die Schimmelbildung. Weiters geht durch gekippte Fenster immer Wärme verloren.

Keine Verkleidungen oder Vorhänge vor den Heizkörpern: Dadurch reduzieren Sie die Heizleistung um bis zu 30 Prozent!

Kein vollständiges Abschalten der Heizung während der Nachtstunden oder während Abwesenheiten: Damit vermeiden Sie eine Abkühlung der Wände und eine warme und trockene Wand erhält ihre Wäremedämmfunktion. Weiters können in Einzelfällen gänzllich abgeschaltene Heizkörperventile die Wärmezirkulation erheblich beeinträchtigen und eine Beheizung von Nebenräumen verhindern.

Ideale Raumtemperaturen in Ihrer Wohnung
In den Wohnräumen sind 22 Grad ausreichend, in Küche und Schlafzimmer werden von ExpertInnen 20 Grad empfohlen. Im Badezimmer sollte auf Grund der höheren Luftfeuchtigkeit eine Temperatur von 24 Grad erreicht werden.

Richtiges Lüften:

Beim Lüften passiert eines: Es erfolgt der Austausch von feuchter, warmer Luft durch trockene, kühle Luft. Warme Luft kann Feuchtigkeit leichter aufnehmen, sodass regelmäßiges Lüften unverzichtbar ist. Je größer der Unterschied zwischen den Lufttemperaturen im Innen und Außenbereich ist, umso schneller erfolgt der Luftaustausch, umso kürzer muss man lüften.

Tips für richtiges Lüften:

Querlüften: Damit wird die gesamte Luftmenge in der Wohnung getauscht. Mehrmaliges, kurzes Querlüften (5 bis 10 Minuten) mindestens zwei Mal täglich gewährleistet eine  gut gelüftete Wohnung.

Badezimmer und Schlafzimmer:

Wussten Sie, dass ein Mensch täglich 24.000 mal atmet? Dabei werden bis zu 15 Kubikmeter Luft bewegt. Das ist ein Raum mit einer Seitenlänge von rund 2,5 Metern. Da beim Atmen auch feuchte Luft ausgestoßen wird, ist es besonders wichtig, das Schlafzimmer  sorgfältig zu lüften. Im Badezimmer entsteht immer durch Baden oder Duschen Wasserdampf, der über das Fenster oder die Entlüftung entweichen soll. Entweicht diese feuchte Luft in andere kühlere Wohnräume, bildet sich dort Kondensat und feuchte Stellen. Halten Sie deshalb ihre Badezimmertüre geschlossen.

Mit einem im Handel erhältlichen Hygrometer können Sie den Feuchtigkeitsgehalt ihrer Raumluft am besten im Auge behalten.

Seit 2021 ist für eine Anmeldung keine Vormerkkaution mehr zu entrichten. Aus diesem Grund zahlen wir bereits entrichtete Kautionen wieder zurück. Melden Sie sich diesbezüglich via Email unter kundencenter@gwg-linz.at 

Für ein höchstmögliches Sicherheitsgefühl achtete die GWG bereits bei der Planung der Wohnanlagen darauf, Gänge und Allgemeinflächen gut und ausreichend zu beleuchten.

Mehr Tipps rund um das Thema Sicherheit und Wohnen erhalten Sie vom Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst des Landeskriminalamtes Oberösterreich:

Nietzschestraße 33, 4010 Linz Telefon: 059133-453404

Mail: LPD-O-LKA-Kriminalpraevention@polizei.gv.at

Die Silikonfuge im Badezimmer zwischen Duschtasse, Badewanne und Boden oder Wand ist eine Fuge, die Sie selbst kontrollieren sollen. In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir Sie hier um besondere Vorsicht. Viele größere Feuchtigkeitsschäden lassen sich dadurch vermeiden.

Treffen Sie Ihre|n GWG-HausverwalterIn an folgenden Tagen.

Besprechen Sie Ihre persönlichen Anliegen direkt mit Ihrer|m HausverwalterIn im Stadtteilzentrum Auwiesen, Wüstenrotplatz 3, 4030 Linz.

Sprechtage-Termine_ Auwiesen 2023

Die Wartung von gasbetriebenen Thermen und Gasherden fällt in Ihren Verantwortungsbereich als Mieter oder Mieterin. Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, eine regelmäßige Überprüfung dieser Geräte spätestens alle zwei Jahre durchführen zu lassen.

Wenn Sie sich für ein Haustier entscheiden, ersuchen wir Sie, uns das mitzuteilen. Dazu können Sie sich per Mail oder telefonisch an uns wenden. Die Tierhaltung in der Wohnung darf sich nicht negativ auf ihre NachbarInnen auswirken.

Bei Hunden ist die Rasse sowie die Schulterhöhe in Zentimetern anzugeben. Weiters ist ein Foto und der Sachkundennachweis zu übermitteln. Hunderassen, die als Kampfhunde (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) eingestuft sind, gefährliche Tiere oder Tiere, die nicht in einer Wohnung gehalten werden können, werden nicht genehmigt.

Nicht genehmigt werden folgende Hunderassen, sowie Kreuzungen und Mischlingsrassen:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
  • Bordeauxdogge
  • Ridgeback
  • Bandog

 

Ein Formular für Ihr Ansuchen um Tierhaltung ist online abrufbar:

Formular Tierhaltung

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist samt Beilagen (zB. Sachkundenachweis, Fotos) per E-Mail per an hausverwaltung@gwg-linz.at zu übermitteln.

Wenn Sie eine Veränderung in Ihrer Wohnung planen, die bauliche Teile umfasst, ersuchen wir Sie, uns das mitzuteilen. Diese Veränderungen müssen von uns vorab geprüft und genehmigt werden, sobald Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen. Bei der Sanierung eines Bades oder dem Umbau auf eine Dusche übernimmt die GWG die Kosten für die in der Wand liegenden Verrohrungen. Eine Zustimmung durch die GWG ist in jedem Fall erforderlich.

Keine Information bzw. Genehmigung ist notwendig, wenn Sie beispielsweise nur den Bodenbelag erneuern möchten. Für eine tiefergehende Erneuerung, die in diesem Beispiel auch die Fußbodenunterkonstruktion erfasst, ist eine Genehmigung erforderlich.

Für Feuer-, Sturm und Leitungswasserschäden hat die GWG eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, die auch eine Haftpflichtversicherung umfasst. Somit ist das Gebäude und alle damit fest verbundenen Einbauten wie beispielsweise Installationen versichert.  

Nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind die beweglichen Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte. Für daran entstehende Schäden nach einem Brand, einem Rohrbruch oder einem Vorfall der durch andere, höhere Einflüsse verursacht wird, empfehlen wird den Abschluss einer Haushaltsversicherung Ihrer Wahl.

 

Ersatzleistungen im Schadensfall

Leitungswasserschaden

Bei einem Leitungswasserschaden werden die betroffenen Rohre ersetzt. In die Ersatzleistung fallen Stemm- und Verputzarbeiten, Ersatz beschädigter Fliesen oder Parkettböden. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten für Trocknungs- und Aufräumarbeiten.

 

Feuer

Nach einem Feuerschaden in der Wohnung werden beschädigte fix mit dem Gebäude verbundene Einbauten ersetzt. Darunter fallen beispielsweise fix mit Untergrund verbundene Bodenbeläge, Malerei, Wandbeläge (Tapeten) oder Fenster.

 

Sturm

Rollläden, Außenjalousien oder Außenrollos werden durch die Sturmschadenversicherung ersetzt. Bedingung ist, dass diese Elemente bereits bauseitig vorhanden waren und nicht durch den/die MieterIn eingebaut wurden.

 

Meldung von Schäden nach Leitungswasserschäden, Brandschäden und Sturmschäden

Melden Sie bitte den Schaden am nächsten Werktag Ihrem Hausverwaltungsteam. Wir übernehmen für Sie die organisatorische Abwicklung mit der Versicherung. Bedenken Sie bitte, dass Schäden, die Leistungen der Haushaltsversicherung betreffen, nicht von uns bearbeitet werden.

 

Gewährleistung beim Bezug von Neubauwohnungen

Beim Bezug einer Neubauwohnung unterliegt der Bau und damit auch die Wohnung einer dreijährigen Gewährleistungsfrist durch den Errichter. Die innerhalb dieser Frist auftretenden Mängel werden im Zuge einer Begehung vor Ablauf dieses Zeitraums im Zuge einer Wohnungsbegehung erfasst. Die Mängelbehebung erfolgt durch die jeweilige Herstellerfirma.

Schäden, die durch den alltäglichen Gebrauch der Wohnung entstehen, sind von der Gewährleistung nicht erfasst.

Wenn Sie eine GWG-Wohnung suchen, müssen Sie sich als Wohnungsinteressent registrieren. Dies ist kostenlos und einfach über ein Onlineformular auf unserer Homepage möglich.

Die Voraussetzungen für die Onlinevormerkung finden Sie hier: https://www.gwg-linz.at/anmeldung/

Auch GWG Mieter*innen müssen sich für einen Wohnungswechsel wieder als Interessent registrieren. Eine neuerliche Anmeldung ist nach zwei Jahren ab dem Mietvertragsbeginn möglich.