Für Nicht-EWR-Bürger/innen* zusätzlich: i
Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU der antragstellenden Person
Falls ein/eine Nicht-EWR-Bürger/in über keinen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“
verfügt, sind folgende zusätzliche Nachweise zu erbringen:
Nachweis über einen Mindestaufenthalt (Hauptwohnsitz) von 5 Jahren in Österreich
- Meldebestätigung (Auszug aus dem zentralen Melderegister) vom/von der
Antragsteller/in mit aktuellem Ausstellungsdatum (nicht älter als ein Monat)
Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache der antragstellenden Person
folgende Dokumente werden als Nachweis anerkannt: (vgl. Verordnung der
OÖ Landesregierung zum Nachweis von Deutschkenntnissen)
- Prüfungszeugnis Integrationsprüfung oder Spracheinstufungsbestätigung
A2 des Österreichischen Integrationsfonds oder
- Prüfungszeugnis A2 eines ÖIF-zertifizierten Kursträgers oder
- Schulzeugnisse von fünfjährigem Pflichtschulbesuch in Österreich
mit positivem Schulabschluss im Fach Deutsch oder
- Zeugnis der 9. Schulstufe mit positiver Note im Fach Deutsch oder
- Nachweis eines positiven Abschlusses im Unterrichtsfach Deutsch an einer ausländischen
Sekundarschule oder
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife zu einem Studium in der
Unterrichtssprache Deutsch oder
- Nachgewiesener Studienerfolg in Unterrichtssprache Deutsch von mind. 32 EcTS
bzw. eines entsprechenden positiven Studienabschlusses oder
- Positiver Lehrabschluss gemäß Berufsausbildungsgesetz 1969
Versicherungsdatenauszug der antragstellenden Person
(erhältlich bei der gesetzlichen Sozialversicherung
www.sozialversicherung.at)
- Dieser Auszug muss einkommenssteuerpflichtige Einkünfte oder Leistungen
einer gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich, die auf Grund der Ausübung
einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit entstanden sind
- für mindestens 54 Monate innerhalb der letzten fünf Jahre oder
- insgesamt mindestens 240 Monate nachweisen.
- Es gelten auch Zeiten, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde.
Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthaltstitels aller
mitziehenden Personen